Unter der Abgeltungsteuer sind grundsätzlich keine Kosten mehr für die private Geldanlage absetzbar. Lediglich die Gebühren im Zusammenhang mit einer Börsenorder werden noch akzeptiert.
Bereits seit dem 01.01.2009 gibt es eine neue Pauschalsteuer von 25 % auf Kapitaleinnahmen nach § 20 EStG. Das bringt nicht nur völlig neue steuerliche Spielregeln für die Geldanlage, sondern auch für die Werbungskosten.
Sie sind bei Zahlung ab dem 1.1.2009 generell nicht mehr abzugsfähig, sowohl im Abgeltungs-verfahren über das Kreditinstitut als auch über die Antragsveranlagung mit der individuellen Progression. Die Abgeltungsteuer greift also auf den Bruttoertrag zu.
Damit sollte sich in erster Linie der Umgang mit dem Finanzierungsaufwand für die Geldanlage ändern, sofern dies nicht bereits im Vorgriff auf die Systemumstellung geschehen ist.
Da die Schuldzinsen auch für vor 2009 abgeschlossene Kredite nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig sind, sollten Darlehen in erster Linie für Mietimmobilien oder die Einkünfte nach §§ 15, 18 EStG eingesetzt und Börsengeschäfte und die Altersvorsorge nur noch mit Eigenmitteln betrieben werden.
Da auch die Depot-, Beratungs- und Verwaltungsgebühren sowie die Aufwendungen für Fahrten zur Hauptversammlung oder zu einem Anlegerseminar mit dem Sparerpauschbetrag von 801 EUR abgegolten sind, ist generell eine Kostenreduktion empfehlenswert.
Daher sollte nicht nur die Finanzierung neu aufgestellt, sondern z. B. auch nach einer Bank mit geringeren Gebühren Ausschau gehalten werden.
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Ihr Germania Berater-Team.
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