Steuerpflicht - Steuerberatung für Rentner

Durch das am 11. Juni 2004 verabschiedete Gesetz zur Regelung der Alterseinkünfte (Alterseinkünftegesetz-AltEinkG) werden nach Aussage der Bundesregierung ab 2005 ca. 3,3 Mio. Rentner einkommensteuerpflichtig.

 

Bis zum Jahr 2040 wird eine schrittweise Angleichung der Versteuerung von Renten und Pensionen erfolgen. Durch das Alterseinkünftegesetz werden Renten mit einem Rentenbeginn vor 2005 mit einem Anteil von 50% steuerpflichtig - statt wie bisher mit einem Ertragsanteil von ca. 27%; für Renten mit Rentenbeginn nach 2005 liegt der steuerpflichtige Anteil je nach Rentenbeginn noch höher. Dennoch fallen für normale Durchschnittsrenten auch im Jahr 2005 keine Steuern an.

 

Grundsätzlich waren Rentner auch schon in der Vergangenheit verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber durch den geringen Ertragsanteil war das zu versteuernde Einkommen meist unter dem Grundfreibetrag und es wurde keine Steuer festgesetzt.

 

Um den Zinsabschlag auf Zinseinnahmen, die den Sparerfreibetrag übersteigen, zu vermeiden, bestand bisher die Möglichkeit, beim Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese Bescheinigung wird immer seltener ausgestellt. Jedoch können Sie die einbehaltene Zinsabschlagsteuer durch Abgabe der Einkommensteuererklärung eventuell zum Teil oder in voller Höhe zurück erhalten.

 

Immer noch sind für viele Rentner eine Reihe wichtiger Fragen ungeklärt: Muss ich Steuern zahlen? Und wenn ja, wie viel? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!